Kurt Walter Zeidler
 

Die Wirklichkeit der Vernunft
(Formale, empirische und rationale Begründung)

zuerst erschienen in: L. Nagl, R. Langthaler (Hrsg.), System der Philosophie? Festgabe für Hans-Dieter Klein, Fft/M 2000, S. 241-252.
 

Die Auffassung, daß die Philosophie die Vernünftigkeit des Wirklichen zu explizieren habe, gilt heutzutage nicht als selbstverständliche Voraussetzung, sondern als ideologische Voreingenommenheit und ‚idealistische' Verirrung des Denkens. Wer unter heutigen - unter ‚nach-idealistischen' oder ‚nach-metaphysischen' - Bedingungen behauptet, die „Methode der Philosophie" habe „keinen anderen Inhalt, als die Vernünftigkeit des Wirklichen für jede Sache zu explizieren",(1) rennt daher geradewegs gegen die Mauer eines stillschweigenden Einverständnisses, hinter der sich die Wortführer der Gegenwartsphilosophie darauf verständigt haben, daß der einst mit den Termini Vernunft und Wirklichkeit verbundene System-, Totalitäts- und Unbedingtheitsanspruch kein Thema der aktuellen philosophischen Diskussion ist. Die Einmütigkeit, mit der dieser Anspruch unter Ideologie- und Sinnlosigkeitsverdacht gestellt wird, ist gleichsam das Sakrament durch das sich das gegenwärtige Denken seiner Aktualität versichert, und da eben diese Aktualität sein Heiligtum ist, gilt jeder Versuch einer Explikation der Vernünftigkeit des Wirklichen als Frevel, der mit eisigem Schweigen oder höhnischem Gelächter zu ahnden ist.
Das bestenfalls höfliche Schweigen, mit dem die philosophische Gegenwart auf jeden Ansatz zur Wiederbelebung vormaliger System-, Totalitäts- und Unbedingtheitsansprüche reagiert, beruht auf Motiven, die eben so unterschiedlich sind, wie die mannigfaltigen und zum Teil durchaus gegensätzlichen Tendenzen, die sich zum Phänomen philosophische ‚Moderne' vereinen. Gängige Selbstcharakterisierungen, wie anthropologische Wende, linguistic turn oder nach-metaphysisches Denken, beleuchten daher jeweils nur Teilaspekte des Phänomens. So man sich nicht auf langwierige Untersuchungen dieser Teilaspekte einlassen und auch nicht im Sinne der sogenannten ‚Post-Moderne' überreden will, in ihrem heterogenen Erscheinungsbild bereits das Proprium der Gegenwartsphilosophie zu erblicken, wird man somit geradehin nach dem Grund des herrschenden Mißtrauens gegenüber der Vernunft fragen müssen, mag auch zu gewärtigen sein, daß allein schon diese Frage als ungehörig empfunden wird, da sich scheinbar ein Vorurteil zugunsten der Vernunft verrät, sobald man nicht etwa nach Gründen, sondern nach dem Grund des gegenwärtigen Vernunftdefaitismus fragt. Ein unberechtigtes Vorurteil zugunsten der Vernunft verriete die Frage nach dem Grund des Vernunftdefaitismus freilich nur, wenn man sie nicht prinzipiell stellte, wenn man also annähme, daß die Frage nach dem Grund des Mißtrauens gegenüber der Vernunft beantwortet werden solle, ohne zugleich die Kompetenz der Vernunft und die Möglichkeit einer vernünftigen (rationalen) Begründung in Frage zu stellen. Da man unter der Kompetenz der Vernunft traditionell die Fähigkeit zu vernünftiger Begründung versteht, ist die Frage nach dem Grund des gegenwärtigen Vernunftdefaitismus nunmehr präzise zu formulieren: es ist nach dem Grund für die allgegenwärtigen Zweifel an der Möglichkeit rationaler Begründungen zu fragen.

Die Frage ist zunächst unschwer, nämlich rein historisch, zu beantworten, denn soweit und wann immer sich das Mißtrauen gegen die Vernunft auf argumentativ nachvollziehbare Weise artikuliert, greift es auf drei Argumente zurück, die seit der Antike gegen die Möglichkeit einer rationalen Begründung ins Treffen geführt werden: demnach mündet jeder Versuch einer rationalen Begründung entweder in einen infiniten Begründungsregreß oder in einen logischen Zirkel oder in einen dogmatischen Abbruch des Begründungsverfahrens. Vor ein schwieriges Problem stellt uns allerdings die Bewertung dieser drei Argumente des Begründungsskeptizismus, da ihre Bewertung von unserem Begründungsbegriff abhängt. Verstehen wir unter Begründung die formallogische Begründung von Aussagen durch andere Aussagen oder die empirische Begründung von Feststellungen durch andere Feststellungen, dann ist das Begründungstrilemma unwiderleglich, da jede Aussage oder Tatsachenfeststellung ihrerseits begründungsbedürftig ist. Eine empirisch oder formallogisch motivierte Kritik, die dem Begründungsskeptiker vorwirft, daß er empirische Gründe angeben muß auf die sich sein Skeptizismus stützt, oder daß er sich an konsequenzenlogische Regeln halten muß, um sich überhaupt auf Gründe stützen zu können, zielt daher ins Leere. Ihre Vorwürfe treffen den Begründungsskeptiker nicht, da sie auf Voraussetzungen beruhen, die der Skeptiker keineswegs bestreitet. Wenn der Begründungsskeptiker behauptet, daß jeder Versuch einer rationalen Begründung entweder in einen infiniten Regreß oder in einen logischen Zirkel oder in einen dogmatischen Abbruch des Begründungsverfahrens mündet, dann behauptet er ja nicht, daß er keine konsequenzenlogischen Regeln voraussetzt und sich auf keine empirischen Gründe stützt. Der Begründungsskeptiker behauptet vielmehr, daß bloß empirische und bloß formallogische Voraussetzungen keine rationale Begründung liefern. Diese Behauptung ist tautologisch und kann daher nicht widerlegt, sondern muß im Hinblick auf ihre Voraussetzung überwunden werden, die besagt, daß Begründung nur als entweder formallogische Begründung von Aussagen durch andere Aussagen oder aber als empirische Begründung von Feststellungen durch andere Feststellungen zu verstehen sei. Kraft dieser Voraussetzung negiert der Begründungsskeptizismus von vornherein den Begriff einer rationalen Begründung - und erweist sich dadurch ungleich einsichtsvoller als die meisten seiner Kritiker. Denn auch die meisten seiner Kritiker teilen seine Voraussetzung; auch sie halten daran fest, daß es einerseits formallogische und andererseits empirische Begründungen gibt, doch erkennen sie nicht, daß sie den Begriff einer rationalen Begründung weniger retten, als vielmehr negieren, wenn sie nur die Alternative formallogische oder empirische Begründung festhalten. Hingegen hält der Begründungsskeptiker konsequenterweise auch an der kraft dieser Alternative beschlossenen Negation der Möglichkeit rationaler Begründung fest, indem er - vielleicht nicht seinem eigenen Verständnis, aber der Sache nach - behauptet, daß es keine Regeln der Verknüpfung von Logik und Empirie gibt, die den tautologischen Leerlauf der Logik (infiniter Regreß oder logischer Zirkel) durchbrechen und die bloße Faktizität empirischer Feststellungen (Abbruch des Begründungsverfahrens) überwinden könnten.

Die Frage nach dem Grund für den gegenwärtigen Vernunftdefaitismus und für die allgegenwärtigen Zweifel an der Möglichkeit rationaler Begründungen hat uns somit wieder zum Ausgangspunkt unserer Überlegungen zurückgeführt: indem sie uns auf das Problem der scheinbar so problemlosen Unterscheidung von formallogischer und empirischer Begründung stieß, hat sie uns zurückgeführt zur Frage nach dem Verhältnis von Vernunft und Wirklichkeit. Mit dieser Frage ist die Problemstellung der Kantischen Vernunftkritik und der transzendentalen Logik angesprochen, die als „Logik der Wahrheit" nach den Bedingungen der Möglichkeit des Gegenstandsbezugs der Erkenntnis fragt, während die formale oder allgemeine Logik „von allem Inhalt der Erkenntnis, d.i. von aller Beziehung derselben auf das Objekt" abstrahiert, und „nur die logische Form im Verhältnisse der Erkenntnisse auf einander" betrachtet (KrV A 55/B 79). In unserem so überreich historisch gebildeten Zeitalter, besteht allerdings die Gefahr, daß man den Hinweis nur historisch versteht. Wie Hans-Dieter Klein in den ‚Untersuchungen zur Kritik der Vernunft' mit seinen vornehmlich an Aristoteles orientierten Überlegungen zur „Methode der Philosophie" gezeigt hat,(2) und wie sich nicht zuletzt an den seit alters her bekannten Argumenten des Begründungsskeptizismus zeigt, geht es in diesem Zusammenhang aber nicht um die Berufung auf den einen oder den anderen Klassiker der philosophischen Literatur oder um die Wiederbelebung einer bestimmten philosophischen Tradition, sondern um die Möglichkeit der Philosophie selbst: es geht schlicht um die Fra-ge, wie die Vernunft als wirklich, d.i. als die Wirklichkeit erkennende Vernunft gedacht werden kann.

Bloß historische Reminiszenzen tragen wenig zur Beantwortung dieser Frage bei, da ihr die festgefahrene Unterscheidung von entweder formaler oder empirischer Begründung im Wege steht. Selbst die Erinnerung an Kant, der diese Unterscheidung mit seiner Frage nach der Möglichkeit synthetischer Urteile a priori so entschieden problematisiert, liefert keine unmittelbare Antwort auf unsere Frage nach der Wirklichkeit der Vernunft; denn Kant hat seine Transzendentale Logik eindeutig als Logik der Gegenstandsbestimmung konzipiert, indem er sie an der Urteilslehre orientierte und somit die logische Form der Gegenstandsbestimmung in das Zentrum seiner Theorie rückte. Da er sein Hauptaugenmerk auf die Theorie der Gegenstandsbestimmung richtete, hat es Kant aber unterlassen, die prinzipientheoretische Dimension der Urteilslehre mit der gebotenen Ausführlichkeit zu entwickeln. Er vernachlässigte die Prinzipientheorie zugunsten der Theorie der Gegenstandsbestimmung und hat daher nur unzureichend erläutert inwiefern die Urteilslehre als Lehre von den „Funktionen der Einheit in den Urteilen" (KrV A 69/B 94), d. i. als Synthesislehre, zu verstehen ist und dadurch zur Kategorienlehre wird.(3) Diese Vernachlässigung der Prinzipientheorie ist die Ursache dafür, daß man Kants Transzendentale Logik immer wieder von den repräsentationstheoretischen Voraussetzungen her beurteilte, die sie in Frage stellt und sie daher als meta-empirische Theorie des Bewußtseins oder der Wissenschaften mißverstand. In Ermangelung einer prinzipientheoretischen Klärung bleibt nämlich ungewiß, worauf sich die Theorie der Gegenstandsbestimmung gründet. So konnte der Verdacht entstehen, daß sie ihre Bestimmungen nicht aus einer fundamental logischen Analyse der Bedingungen der Möglichkeit der Gegenstandserkenntnis, sondern aus psychologischen oder wissenschaftstheoretischen oder sonstigen meta-empirischen Untersuchungen faktischer Erkenntnisse gewinnt.

Während die bedeutendsten Vertreter der Transzendentalphilosophie - allen voran Fichte und Hegel - diesem Verdacht frühzeitig begegneten und Grundlegendes zu der Prinzipien- und Synthesistheorie beitrugen, die sie bei Kant vermißten, haben leider viele andere diesen Verdacht bestätigt. Statt die logische Synthesis, die den systematischen Zusammenhang von Urteils- und Kategorienlehre verbürgt, zu untersuchen, versuchten sie die Kategorien am empirischen Subjekt oder an der Sprache und an sonstigen kulturellen und wissenschaftlichen Objektivationen des Geistes festzumachen, so daß sich ihnen die Philosophie unter der Hand in Psychologie oder in Sprachwissenschaft oder Kultur- und Wissenschaftstheorie verwandelte. Dieser Zerfall der nach-kantischen Philosophie in einzelwissenschaftliche Forschungsprogramme demonstriert gleichsam am empirischen Faktum, daß man die transzendentale Logik nicht auf die Theorie der Gegenstandsbestimmung beschränken darf. Ohne ausgearbeitete Prinzipientheorie und Synthesislehre steht sie in Gefahr, zu einer positivistischen Wissenschaftslogik zu verkommen. Das bedeutet, daß sich die transzendentale Logik nicht als Transzendentale Analytik darauf beschränken darf, die Bedingungen der Möglichkeit der Gegenstandserkenntnis zu untersuchen. Sie kann ihrem eigenen Anspruch nur gerecht werden, wenn sie sich explizit als Theorie der rationalen Begründung ausweist und den Begriff der Logik in seinem vollen Umfang realisiert, indem sie die Logik zur Lehre von der Wirklichkeit der Vernunft erhebt.

Die Forderungen, die im Namen des universalen Anspruchs der Vernunft und der Logik an die transzendentale Logik gestellt werden müssen, lenken unsere Überlegungen von der Transzendentalen Analytik auf die Transzendentale Dialektik. Diesen zweiten Teil der transzendentalen Logik hat Kant nämlich nicht als kategoriallogische Theorie der Gegenstandsbestimmung konzipiert. Er will ihn vielmehr im Unterschied zur Analytik nicht als Logik der Wahrheit, sondern als „Logik des Scheins" verstanden wissen, da er die Transzendentale Dialektik als Kritik des dialektischen Scheins konzipiert, der dann entsteht, wenn wir die in der Analytik entwickelten logischen Prinzipien der Gegenstandserkenntnis „über die Grenzen der Erfahrung hinaus" anwenden, um jenseits dieser Grenzen zu einer vermeintlichen Erkenntnis übersinnlicher Gegenstände zu gelangen (KrV A 63/B 87f.). Kants Kritik an einer Metaphysik, die vorgab, Erkenntnisse von solchen übersinnlichen Gegenstände zu besitzen, ist darum in dem Teil der Kritik der reinen Vernunft enthalten, der die Überschrift ‚Transzendentale Dialektik' trägt. Die Transzendentale Dialektik hat aber nicht nur diese kritisch-prohibitive Bedeutung. Sie gewinnt positive Bedeutung, insofern der dialektische Schein nicht allein daraus resultiert, daß man die Grenzen der möglichen Erfahrung übersteigt und die Prinzipien der Gegenstandserkenntnis zu allgemeinsten Prinzipien des Denkens (der Vernunft) erweitert, sondern daß man diese Vernunftprinzipien in meta-physischer Weise vergegenständlicht. Da also der dialektische Schein daraus entspringt, „daß die subjektive Bedingung des Denkens für die Erkenntnis des Objekts gehalten wird" (KrV A 396; vgl. A 297/B 353; Prolegomena, § 55), erlaubt die Transzendentale Dialektik Prinzipien zu denken, die nicht unmittelbar Prinzipien der Gegenstandserkenntnis, sondern solche des Denkens selbst sind. Sie erlaubt Vernunftprinzipien zu denken, die keine objektiv gegenstandsbestimmende oder (wie Kant sagt) konstitutive Funktion, sondern eine rein synthetische oder regulative Funktion haben. Indem Kant zwischen konstitutiven Verstandes- und regulativen Vernunftprinzipien unterscheidet, gibt er somit selbst zu erkennen, daß die tranzendentale Logik nicht auf die kategoriallogische Theorie der Gegenstandsbestimmung eingeschränkt ist und eröffnet die Aussicht auf eine umfassende Theorie des Logischen. Da er die Transzendentale Dialektik unter dem Aspekt seiner Kritik an der zeitgenössischen Schulmetaphysik primär als Logik des Scheins versteht und ihre regulative (positiv-dialektische) Funktion nur im Hinblick auf die in der Transzendentalen Analytik entfaltete Theorie der Gegenstandsbestimmung kenntlich macht (Vgl. KrV A 643f./B 671f., A 679f./B 707f.), hat Kant die Theorie des Logischen aber leider nur unvollständig ausgeführt. Zwar stellt er eine umfassende Logiktheorie in Aussicht, wenn er am Beginn der Transzendentalen Dialektik die Vernunft als das „Vermögen der Prinzipien" exponiert, das „im Schließen die große Mannigfaltigkeit der Erkenntnisse des Verstandes auf die kleinste Zahl der Prinzipien (allgemeiner Bedingungen) zu bringen und dadurch die höchste Einheit derselben zu bewirken suche" (KrV A 305/B 361), doch hat Kant den mit der „höchsten Einheit" angesprochenen Zusammenhang von Prinzipienlehre und Synthesislehre nur soweit entfaltet, wie nötig ist, um die Irrtümer einer Metaphysik aufzuzeigen, die innerhalb der Grenzen des repräsentationstheoretischen Zeichenmodells argumentiert und die ‚höchste Einheit' daher nicht als logische Synthesis, sondern als meta-physischen Gegenstand begreift. Die Frage, wie die in den drei Vernunftideen (Seele, Welt und Gott) jeweils als Gegenstand vorgestellte Synthesis in unverstellter Weise als logische Synthesis gedacht werden kann, hat Kant aber leider nicht gestellt und darum auch nicht explizit beantwortet.

Die Antwort auf diese Frage wird - so viel kann man den Ausführungen Kants immerhin entnehmen - in der Lehre vom Schluß zu suchen sein. Solange sich die Vernunft des Schlusses allerdings nur bedient, um von den zerstreuten und bedingten Erkenntnissen des Verstandes zur ‚höchsten Einheit' und zum ‚Unbedingten' zu gelangen, bleibt der Zusammenhang zwischen dem Schluß und den Synthesisleistungen der Vernunft unausgewiesen. In der Kantischen Logik bleibt daher dem Schluß die durch das Schließen erzielte Vermittlung ebenso äußerlich, wie in der formalen Logik. Zwar schätzt auch die herkömmliche formale Logik den Schluß als logische Form der Vermittlung und Begründung, sie weiß von dieser Form aber nur einen Gebrauch zu machen, wenn das zu Vermittelnde oder zu Begründende bereits in den Prämissen vorgegeben ist. Die Schlußlehre der formalen Logik beschränkt sich daher auf die Lehre vom deduktiven Schluß, der in der Konklusion wiederholt und zusammenfaßt, was bereits in seinen Prämissen festgestellt wurde. Die formale Logik, die nur diese tautologische Form der logischen Begründung kennt, bestätigt damit ungewollt die Einwände, die der Skeptizismus gegen die Durchführbarkeit einer zureichenden rationalen Begründung vorbringt. Sie bestätigt diese Einwände, weil sie als Formalwissenschaft eine Lehre von den Strukturen der bereits in Gestalt von Aussagen vorliegenden Erkenntnisresultate, nicht aber eine Lehre von den Bedingungen der Möglichkeit der Erkenntnis ist. Nachdem die transzendentale Logik den Anspruch erhebt, eben diese Lehre von den Bedingungen der Möglichkeit der Erkenntnis zu sein, kann sie sich nicht auf die deduktive Auffassung der Schlußlehre beschränken. Sie hat vielmehr die Aufgabe, die Bedingungen der Möglichkeit des deduktiven Schließens aufzuklären und somit eine transzendentallogisch relevante Schlußlehre zu entwickeln, die als logische Letztbegründungstheorie den Begründungsskeptizismus überwindet.

Die Aufgabenstellung präzisiert die Forderungen, die im Namen des universalen Anspruchs der Vernunft an die transzendentale Logik zu richten sind. Sie macht deutlich, daß die transzendentale Fragestellung im Unterschied zu den herkömmlichen Logiken, Methodenlehren und Wissenschaftstheorien, die dem universalen Anspruch der logischen Methode mit der ebenso stereotypen wie vergeblichen Forderung nach einer Induktionslogik Ausdruck verleihen, nicht auf die Suche nach einer induktiven Ergänzung der deduktiven Logik beschränkt ist. Die Logik der Wahrheit fragt nicht nach einer induktiven Ergänzung oder quasi-induktiven Erweiterung der Deduktion, sondern nach den Bedingungen der Möglichkeit des Schließens. Diese transzendentallogische Frage wird durch die landläufige Auffassung des Verhältnisses von Deduktion und Induktion weniger beantwortet, als vielmehr verstellt: man versteht die Deduktion als Subsumption eines Besonderen unter ein Allgemeines und die Induktion als Schluß vom Besonderen auf das Allgemeine und meint daher, die Induktion sei als Begründung des in der Deduktion vorausgesetzten ‚Allsatzes' zu verstehen. Die so verstandene Induktion ist jedoch keine Begründung, sondern nur die Umkehrung des Subsumptionsverhältnisses von Voraussetzung und Folgerung. Da sie das Subsumptionsverhältnis nicht klärt, kann sie es auch nicht begründen, sondern allenfalls voraussetzen. Die Induktion kann daher niemals aus eigener Kraft das in der Deduktion vorausgesetzte Allgemeine erschließen. Bleibt sie auf sich allein gestellt, dann führt sie unweigerlich in den infiniten Begründungsregreß. Nimmt sie hingegen das Subsumptionsverhältnis in Anspruch, dann bilden Induktion und Deduktion zusammen abermals einen deduktiven Schluß, der als ‚induktive' Folgerung nur das erschließt, was bereits seine ‚deduktive' Voraussetzung behauptet hatte, so daß sich die tautologische Beziehung zwischen den Prämissen und der Konklusion des deduktiven Schlusses zu dem zirkulären Begründungsverhältnis einander wechselseitig voraussetzender Voraussetzungen und Folgerungen aufschaukelt, das der Begründungsskeptizismus als logischen Zirkel in der Deduktion kritisiert.

Folgt man der gängigen Auffassung des Verhältnisses von Deduktion und Induktion, dann ist die Alternative von logischem Zirkel und infinitem Begründungsregreß unausweichlich. Sie ist aber nicht deshalb unausweichlich, weil man die Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit des Schließens stellte, sondern weil man der Frage von vornherein auswich, indem man den Schluß als eine Beziehung von Allgemeinem und Besonderem oder von Voraussetzung und Folgerung bestimmte, ohne sich Klarheit über die Bedingungen der Möglichkeit dieser Beziehung verschafft zu haben. Zur Klärung dieser Bedingungen kann die Erinnerung an den amerikanischen Kantianer Charles S. Peirce beitragen, der die Frage, „wie synthetisches Denken überhaupt möglich ist", in das Zentrum seiner Philosophie stellte und die Antwort auf diese „zentrale Frage der Philosophie" (CP 5.348; vgl. CP 2.690) in einer Schlußlehre fand, die sich nicht auf das Wechselspiel von Deduktion und Induktion beschränkt. Dabei folgte Peirce den üblichen syllogistischen und induktionslogischen Vorgaben: er ging von dem traditionellen Schema der aristotelisch-scholastischen Logik aus, demzufolge der Syllogismus aus einer allgemeinen Prämisse (Obersatz), einer weniger allgemeinen Prämisse (Untersatz) und der Konklusion besteht und stellte zunächst fest, daß die Induktion anhand dieses Schemas „als der Schluß von der weniger allgemeinen (minor) Prämisse und der Konklusion auf die allgemeine (major) Prämisse zu definieren sei." Im Unterschied zu den Theoretikern der Induktion, die an diesem Punkt die logische Untersuchung abbrechen, bemerkte Peirce jedoch, „daß, wenn es sich so verhält, noch eine Form des Schließens bestehen sollte, welche von der allgemeineren Prämisse und der Konklusion auf die weniger allgemeine Prämisse schließt."(4) Mit dieser dritten Schlußform, die er als „Hypothesis" und in späteren Schriften als „Retroduction" oder „Abduction" bezeichnete, hat Peirce eine logische Entdeckung gemacht, die eine Antwort auf die transzendentallogische Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit des Schließens gibt.(5) Allerdings ist Peirce keine eindeutige transzendentallogische Interpretation seiner Entdeckung gelungen, da er nicht klar zwischen der logischen und der methodologischen Bedeutung der drei Schlußformen unterscheidet und in seinen Erläuterungen zudem ständig wissenschaftstheoretische und psychologische und ontologische Argumente miteinander vermengt. So zeugen nicht nur die Literatur zu Peirce, sondern auch seine eigenen Schriften, von der Schwierigkeit, eine Dimension des Logischen zu erfassen, die den Problemhorizont des gewöhnlichen Logikverständnisses sprengt und daher gemeinhin gar nicht als logisches Thema erkannt, sondern nur als wissenschaftstheoretisches oder psychologisches oder metaphysisches Rand- und Folgeproblem der Logik behandelt wird.

Man nähert sich daher dem Verständnis der „Hypothesis" auf dem kürzesten Wege, wenn man Peirce in seiner formallogischen Argumentation folgt und die Deduktion als den Schluß von einer ‚Regel' (Obersatz) und einem ‚Fall' (Untersatz) auf ein ‚Resultat' (Konklusion) begreift, die Induktion als den Schluß von Fall und Resultat auf die Regel und die Hypothesis oder Abduktion als den Schluß von Regel und Resultat auf einen Fall (vgl. CP 5.276, 2.623, 2.712). Die Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit des Schließens kann demnach dahingehend beantwortet werden, daß die Deduktion zusätzlich zur Induktion, die von ‚Resultat' (Konklusion) und ‚Fall' (Untersatz) auf die im Obersatz des deduktiven Schlusses vorausgesetzte ‚Regel' schließt, noch eines weiteren synthetisierenden Verfahrens bedarf, das zur Regel und zum Resultat den Fall ermittelt, auf den die Regel angewendet werden kann. Mit anderen Worten: die Subsumption eines Besonderen unter ein Allgemeines setzt nicht nur die induktive Erschließung des Allgemeinen, sondern auch die begriffliche Festlegung des Besonderen voraus, das als besonderer Fall unter die allgemeine Regel subsumiert werden soll. Diese Formulierung verdeutlicht die fundamentale Bedeutung des abduktiven Schlusses: als logisches Verfahren, das den Fall zur Regel und damit die Anwendbarkeit der Regel erschließt, ist die Abduktion das logische Verfahren der Begriffsbildung.

Als logisches Verfahren der Regelanwendung und der Begriffsbildung gibt der abduktive Schluß Antwort auf zwei Fragen, auf welche die herkömmliche Logik nicht nur keine Antwort findet, sondern die sie nicht einmal zu stellen wagt, weil ihr das repräsentationstheoretische Vorurteil beide Fragen verbietet. Wenn man Zeichen und Gegenstand für die beiden Pole einer linearen Beziehung hält und daher im Sinne eines ontologischen Logikverständnisses voraussetzt, daß sich Urteile auf Sachverhalte beziehen oder diese Voraussetzung im Sinne eines rein formalistischen und linguistischen Logikverständnisses für logisch irrelevant erklärt, dann haben die Fragen, wie Regeln überhaupt angewendet und Beobachtungen überhaupt begrifflich identifiziert werden können, keine logische Bedeutung. Beide Fragen bezeichnen dann bestenfalls die äußerste Grenze einer jeden logischen Untersuchung. Während eine Logik und Sprachanalyse, die das Verhältnis von Sprache und Welt als lineare zweistellige Beziehung auffaßt, beiden Fragen ausweicht und geradewegs in den Begründungsregreß der Metasprachen mündet, gibt uns nunmehr die Abduktion mit der Antwort auf beide Fragen eine transzendentallogisch relevante Schlußlehre und Letztbegründungstheorie an die Hand, die mit dem repräsentationstheoretischen Zeichenmodell auch den Begründungsskeptizismus überwindet. Die Abduktion gibt uns eine transzendentallogisch relevante Schlußlehre an die Hand, weil sie den Schluß nicht mehr nur als tautologische Verknüpfung gegebener Prämissen (Deduktion) oder als approximatives empirisches Verfahren der Regelbegründung (Induktion), sondern als rein logische Synthesis zu denken erlaubt; denn während Deduktion und Induktion die logische Synthesis in die zwei getrennten Aspekte einer bloß formalen und einer bloß empirischen Begründung aufspalten, vermittelt die Abduktion beide Geltungsaspekte,(6) indem sie die begriffliche Identifikation des Gegenstandes leistet und hierdurch der Deduktion ihre logischen Gegenstände und der Induktion ihre empirischen Begriffe liefert. Die Abduktion ist mithin weder als deduktiver Ableitungsmechanismus noch als induktives Approximationsverfahren zu verstehen, vielmehr vollbringt sie die transzendentale Synthesis des Mannigfaltigen, die Kant dem reinen Verstand oder der ‚ursprünglich-synthetischen Einheit der Apperzeption' (KrV B § 16) zuschreibt, die man aber immer wieder dem empirischen Verstand und den empirischen Erkenntnissubjekten zugeschrieben hat, weil der logische Charakter der ursprünglichen Synthesis (der Vermittlungsleistung der Vernunft) bei Kant unausgewiesen bleibt.

Wenn trotzdem der Einwand zu gewärtigen ist, daß in Wahrheit nicht der abduktive Schluß, sondern die realen erkennenden Subjekte die Vermittlung von Denken und Anschauung leisten, so beweist dieser populäre Einwand nur mangelndes Verständnis für die philosophische Problemstellung, denn nicht biologische oder psychologische oder sonstige Erklärungen irgendwelcher Erkenntnisphänomene sind Gegenstand der philosophischen Untersuchung. Die Philosophie sucht nicht nach empirischen Erklärungen, sondern sie verlangt Aufklärung über die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit überhaupt etwas erkannt werden kann. Diese im strengen Sinne transzendentalen Bedingungen dürfen folglich weder bloß empirische Gründe, noch bloß konventionell akzeptierte Regeln sein. Sie müssen vielmehr in letzter Instanz sich selbst begründende Gründe oder allgemeinste Regeln der Etablierung von Regeln sein. Die philosophische Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit der Erkenntnis überhaupt erfährt darum im Schluß ihre letztverbindliche Antwort. Sie wird durch die Schlußlehre beantwortet, weil die drei Schlüsse die selbstregulative logische Einheit bilden, als welche die Letztbegründung oder die Regel aller Regeln gedacht werden muß; denn, wie wir bereits feststellen konnten, bedarf die Etablierung einer jeden Regel genau der drei Synthesisleistungen, die der deduktive, induktive und abduktive Schluß vollziehen: die Deduktion exekutiert die Regel, die Induktion formuliert die Regel, indem sie ihre möglichen Anwendungsfälle antizipiert, und die Abduktion identifiziert den jeweiligen Anwendungsfall.

Mögen wir die drei Schlüsse immerhin als allgemeinste Regeln der Etablierung einer Regel deuten können, so ist damit aber gleichwohl noch nicht geklärt, inwieweit die Schlußlehre als logische Letztbegründungstheorie zu verstehen ist, die den Begründungsskeptizismus überwindet. Der Begründungsskeptiker wird nämlich im Hinblick auf die selbstregulative Einheit der drei Schlüsse einwenden, daß es sich bei dieser Einheit nur um die umständliche Verkleidung eines schlichten logischen Zirkels handelt. Der Einwand ist von großer Wichtigkeit, weil er uns erlaubt, die Differenz zwischen formalen und empirischen Beweisführungen einerseits und der philosophischen Argumentation andererseits in hellstes Licht zu stellen. Wenn der Skeptiker einwendet, daß drei Schlüsse, die einander wechselseitig ihre Prämissen beweisen, einen Zirkelschluß bilden, so argumentiert er zunächst im Sinne der gewöhnlichen formalen Logik: er beachtet nur das Resultat der logischen Synthesis und versteht den Zusammenhang der drei Schlüsse daher als ein vorgefundenes Aggregat beliebiger Aussagen, dessen logische Konsistenz zu überprüfen ist. Nachdem diese Überprüfung ergeben hat, daß die Aussagen in einem formallogisch konsistenten Zusammenhang stehen, argumentiert er jedoch als Kritiker der formalen Logik und beklagt, daß ein formallogisch konsistenter Zusammenhang von Aussagen notwendig zirkulär und somit erkenntnistheoretisch unfruchtbar ist. Wenn man den Skeptiker darauf hinweist, daß er seine erkenntnistheoretische Kritik auf eine formallogische Analyse stützt, die nur die äußerliche Struktur des Zusammenhangs der drei Schlüsse beschreibt, aber nicht die logischen Funktionen berücksichtigt, die diesen Zusammenhang formieren, wird ihn allerdings auch dieser Hinweis wenig beirren. Der Skeptiker wird nun die einzelnen Schlußformen analysieren und feststellen, daß die Induktion und die Abduktion keine formallogisch gültigen Schlüsse sind. Anschließend wird er wieder als Erkenntnistheoretiker argumentieren und feststellen, daß die Induktion nur die syllogistische Umschreibung für den infiniten Regreß ist, da aus einer noch so großen Anzahl erfolgreicher Regelanwendungen nicht auf die Allgemeingültigkeit der Regel geschlossen werden kann, und er wird weiters feststellen, daß die Abduktion gar kein Schluß, sondern eine bloß willkürliche Festsetzung ist, die zu vorausgesetzten Regeln und Resultaten die jeweils passenden Anwendungsbeispiele hinzudichtet. Der Begründungsskeptiker wird sich folglich durch die schlußlogische Letztbegründungstheorie weniger widerlegt, als vielmehr auf das glänzendste bestätigt sehen.

Der Skeptiker kann sich jedoch nur bestätigt sehen, weil er seine Gedanken nicht zusammendenkt: er bemerkt nicht, daß die von ihm aufgedeckten Begründungsdefizite aus seinen eigenen empiristischen und formalistischen Voraussetzungen resultieren. Der Skeptizismus changiert zwischen der korrespondenztheoretischen Wahrheitskonzeption des Empirismus, der nur empirisch gegebene Gründe wahrhaben will, und der kohärenztheoretischen Wahrheitskonzeption des logischen Formalismus, der unter der Logik nur eine Lehre von den Strukturen vorgegebener Aussagen bzw. Erkenntnisresultate versteht, ohne zu bemerken, daß er sich beide Male im repräsentationstheoretischen Zeichenmodell verfängt: er sucht nämlich in beiden Fällen nach einem Gegebenen auch dann, wenn er nach Gründen sucht. Da er seine Gründe in einem Gegebenen sucht, kann er sie begreiflicherweise nur in einem empirisch Gegebenen oder einem logisch Vorausgesetzten oder einem willkürlich Gesetzten vermuten, wobei er aber jedesmal feststellen muß, daß keiner dieser Gründe die gesuchte Grundlage bietet. Der Skeptizismus muß daraus den Schluß ziehen, daß jeder Versuch einer rationalen Begründung in einem infiniten Regreß oder einem logischen Zirkel oder einer dogmatischen Behauptung endet. Das philosophische Denken, das sich nicht an vorgegebene Gründe klammert und die Logik daher nicht nur als spezifisch formalwissenschaftliche Lehre von den Strukturen der Erkenntnisresultate, sondern als Lehre von den Bedingungen der Möglichkeit der Erkenntnis begreift, erkennt dagegen im skeptizistischen Begründungstrilemma die drei isolierten und in ihrer Isolation negierten Momente des dreieinigen Schlusses, der den korrespondenztheoretischen und den kohärenztheoretischen Aspekt des Wahrheitsbegriffs bzw. die beiden isolierten Aspekte einer entweder bloß empirischen oder bloß formalen Begründung zusammenschließt und daher die Letztbegründung aller Erkenntnisse und somit auch die Form von Vernunft und Wirklichkeit ist.
 
 
 
 
 
 

1. H.-D. Klein, Vernunft und Wirklichkeit, Bd. 1, Untersuchungen zur Kritik der Vernunft, Wien-München 1973, S. 307.

2. H.-D. Klein, Vernunft und Wirklichkeit, Bd. 1, Untersuchungen zur Kritik der Vernunft, Wien-München 1973, S. 264ff.

3. So spricht Kant zwar von der ursprünglich-synthetischen Einheit der Apperzeption, welche der„höchste Punkt" sei, „an dem man allen Verstandesgebrauch, selbst die ganze Logik, und nach ihr, die Transzendental-Philosophie, heften" müsse (KrV B 134, Anm.), er hat diese ursprüngliche logische Synthesis jedoch nicht näher bestimmt.

4. Zitiert nach: Karl Otto Apel, Der Denkweg von Charles S. Peirce, Frankfurt/Main 1975, S. 80.

5. Bei dieser Entdeckung handelt es sich - wie auch Peirce selbst betonte - keineswegs um einen singulären Einfall. Wer sich nicht von philosophiehistorischen und logizistischen Vorurteilen blenden läßt, wird vielmehr feststellen, daß die fundamentale Einsicht in die syllogistische und triadische Form der Erkenntnis bereits an verschiedensten Stellen formuliert oder zumindest angedeutet wurde. Nicht nur Kant - der diese Einsicht in seiner Ideen- und Maximenlehre implizit formuliert - und Hegel, dem wir die ausführlichste und tiefdringendste transzendentallogische Auslegung der Schlußlehre verdanken, sondern auch schon Platon und Aristoteles haben diese Einsicht gewonnen und aus ihr allererst die formale Logik entwickelt.

Siehe K. W. Zeidler, Grundriß der transzendentalen Logik, Cuxhaven-Dartford 21997, §§ 26-31.

6. Diese Vermittlungsleistung erlaubt es überhaupt erst in einem logisch und erkenntniskritisch relevanten Sinn von Geltung oder Wahrheit zu sprechen, denn sie erlaubt, die in den gängigen Wahrheitstheorien jeweils isolierten Aspekte des empirisch Zutreffenden (Korrespondenztheorie), des formal Richtigen (Kohärenztheorie) und des intersubjektiv Geltenden (Konsensustheorie) als die drei Momente des Wahrheitsbegriffs zu bestimmen.