Kurt Walter Zeidler

Bruno Bauchs Frege-Rezeption
 

gekürzte Fassung; der vollständige Text ist erschienen in: E. W. Orth/H. Holzhey (Hg.), Neukantianismus. Perpektiven und Probleme, Würzburg 1994, S. 214-232.
© Verlag Königshausen & Neumann GmbH, Würzburg 1994
 

Eine neuere Darstellung der Philosophie des 20. Jahrhunderts weiß über Bruno Bauch immerhin zu berichten, daß Rudolf Carnap 1921 »bei dem Neukantianer Bruno Bauch« in Jena promovierte, nachdem er dort vor dem Weltkrieg unter anderem auch die Vorlesungen Gottlob Freges besucht hatte.1 Diese knappe Mitteilung macht bereits deutlich, daß wir uns mit unserem Thema von vornherein im Zentrum einer Fragestellung bewegen, die im Hintergrunde jeglicher gegenwärtigen Beschäftigung mit dem Neukantianismus lastet: Was sind die Gründe dafür, daß die Versuche einer systematischen Weiterführung des Kritizismus in der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts zu akademischen Außenseiterpositionen verkümmerten? Wie war es insbesondere möglich, daß die sogenannte >analytische Philosophie und Wissenschaftstheorie< jenes erkenntnistheoretische Terrain erobern konnte, das der Neukantianismus ein Menschenalter lang für sich behauptet hatte? Es gibt zweifellos eine Reihe faktizitärer, politischer und gesellschaftlicher Ursachen dieser Entwicklung. Diese äußeren Ursachen sind allgemein bekannt und bedürfen hier keiner näheren Erörterung. Wir können daher im folgenden auch von den tagespolitischen Aktivitäten Bruno Bauchs absehen, durch die er sich schon während des 1. Weltkrieges als ein Protagonist unheilvoller politischer Tendenzen profilierte. Die Frage, ob und inwieweit der Neukantianismus nicht nur das Opfer, sondern auch der Wegbereiter seines Geschicks wurde, ist als eine philosophische Frage zu stellen. Und sie ist um so mehr als philosophische Frage zu behandeln, je mehr man den wissenschaftlichsystematischen Anspruch der neukantianischen Philosophie und ihr Programm einer produktiven Weiterführung des Kantischen Kritizismus ernst nimmt. Bruno Bauch ist einer der wenigen Denker, die mehr als bloß programmatische Beiträge zu diesem Anspruch und diesem Programm lieferten, und da er sich hierbei an zentraler Stelle seiner Argumentation des Fregeschen Funktionsbegriffs bedient, scheint eine nähere Analyse der Frege-Rezeption Bruno Bauchs denn auch in besonderem Maße geeignet, die interne Problematik der neukantianischen Systemkonzeption zu erhellen.
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Indem der Neukantianismus sich insgesamt als eine Gegenposition sowohl gegenüber allem positivistischen Materialismus und empiristischen Psychologismus, wie auch gegenüber aller unwissenschaftlichen Metaphysik und Spekulation versteht, eliminiert er alle vermögenspsychologischen Bausteine der Kantischen Architektonik. Im Unterschied zum Deutschen Idealismus versucht er aber nicht diese Bausteine durch eine spekulative Genetisierung des Apriori zu ersetzen. Folglich bricht der Kantische Systembau, der ja im wesentlichen auf der Parallelisierung logischer und psychologischer Strukturen beruht, in sich zusammen. Genauer gesagt, er schrumpft auf das vielberufene >Bewußtsein überhaupt<.9 Dieser Systemverlust wird - zumindest vordergründig - kompensiert durch die Identifikation des >Bewußtseins überhaupt< mit einem sogenannten Normal- oder Kulturbewußtsein. Eine Identifikation, oder vielmehr ein stillschweigender Vorgriff, der es nun gestattet, Transzendentalphilosophie als Theorie der Wissenschaften und der Kultur zu verstehen, d. h. als Theoretisierung der >Fakta<, in denen das Kulturbewußtsein sich objektiviert.
Im Hinblick auf die Neukantianer entpuppt sich der vermeintliche »Subjektivismus der Kantbewegung« somit weit eher als Objektivismus. Als ein Objektivismus, der sich allerdings seinem Selbstverständnis zufolge durch die Betonung der Geltungsfrage grundsätzlich von aller »Gegenstandstheorie im weiteren Sinn« unterscheidet. Dieser geltungstheoretische Anspruch ist das neukantianische Korrelat zu Kants Transzendentaler Deduktion: nachdem die vermögenspsychologischen Verstrebungen der Kantischen Vernunftarchitektonik entfernt wurden und in den quasipsychologischen Inbegriff einer transzendentallogischen Gesetzlichkeit, in das >Bewußtsein überhaupt<, zusammenschmolzen, reduziert sich zwangsläufig auch die Transzendentale Deduktion auf einen (wert- oder geltungstheoretischen) Inbegriff transzendentaler Rechtfertigung, da es bei der Transzendentalen Deduktion im Kantischen Sinne ja letztlich um gar nichts anderes als die Rechtfertigung jener vernunftarchitektonischen Verstrebungen geht, d. h. um die transzendentale Beglaubigung des von Kant zunächst bloß traditionellerweise vorausgesetzten Parallelismus logischer und psychologischer Strukturen. Der geltungstheoretische Anspruch ist daher, neben dem >Bewußtsein überhaupt<, das wichtigste Motiv, das den Neukantianismus mit der Kantischen Transzendentalphilosophie verbindet. Er ist zugleich ein Motiv, das es erlaubt, die systematisch relevanten Unterschiede zwischen den Hauptrichtungen des Neukantianismus zu rekonstruieren, wenn wir überlegen, auf welche Weise dieser Geltungsanspruch unter den gegebenen geltungsobjektivistischen Voraussetzungen festgehalten und womöglich auch eingelöst werden könnte.
Der im Lichte der Kantischen Erkenntniskritik naheliegendste und systematisch zweifellos fruchtbringendste Weg besteht in der konsequenten Orientierung am»>Faktum< der Wissenschaft«, indem man in der Kantexegese die >synthetischen Grundsätze< zum »Hebel der Kritik« erklärt und in systematischer Weiterführung dieser Kantinterpretation die >reine Erkenntnis< mit der Erkenntnis der Wissenschaft identifiziert. Diesen Weg einer wissenschaftstheoretischen Objektivierung des Apriori ist bekanntlich die Marburger Schule gegangen.10 Anstelle einer Objektivierung des Apriori, die sich an jeweiligen Fakta der Wissenschaft und Kultur orientiert könnte man aber auch den Geltungsanspruch objektivieren, indem man die Geltung oder die geltenden Werte vom Sein und der Wirklichkeit scheidet und solcherart ein Welt der Ideen und Werte konstruiert. Dieser platonistische Lösungsansatz, der sic vor allem auf entsprechende Formulierungen in Kants praktischer Philosophie berufen kann, wird von der Südwestdeutschen Schule (Windelband, Rickert, Lask) verfolgt. Drittens besteht aber auch noch die Möglichkeit, die Geltung insgesamt zu objektivieren. Demnach wäre die Objektivität des Apriori nicht erst in den Leistungen des Kulturschaffens oder in einem transzendenten Reich der Werte, sondern in der Wirklichkeit selbst zu suchen. Diese dritte Variante des neukantianischen Geltungsobjektivismus findet ihre bündigste Formulierung in Otto Liebmanns Gedanke einer objektiven Weltlogik, einer »Logik der Thatsachen [ ... ], vermöge welcher de objective Zusammenhang der Dinge und Gang der Ereignisse mit der subjective Logik des concreten menschlichen Denkens durchgängig harmonieren muß«.11 Mi dieser Voraussetzung einer gleichsam kosmischen »Intelligenz, in welcher nach gleichen Intellektualgesetzen das gleiche Bild der Welt entsteht wie in mir«, 12 und dem darin begründeten Programm einer »kritischen Metaphysik«,13 bewegt sich Otto Liebmann im Umkreis der nach-ontologischen und vor-dialektischen Motive, die vor allem in der >Kritik der teleologischen Urteilskraft< (Vgl. ebd. 140 ff.) zum Ausdruck kommen und die Kants dritte Kritik immer schon als ein Werk des Übergangs zwischen Leibniz und Hegel haben erscheinen lassen.
Vor diesem Hintergrunde sind, selbst wenn man von den persönlichen Beziehungen zu Liebmann absieht, auch Bruno Bauchs eigener systematischer Ansatz, sein >dialektischer Wirklichkeitsbegriff< (S. Marck) und seine Kantinterpretation zu verstehen. In diesem Sinne auch ist zu verstehen, warum es Bauch rückblickend »als ein besonders glücklicher Umstand« erscheint, daß gerade die Kritik der Urteilskraft »das Werk [war], das ich in den ersten philosophischen Seminarübungen, an denen ich unter der Leitung Heinrich Rickerts überhaupt teilnahm, kennen lernte«.15 Was schließlich die bereits erwähnten Bezüge zur Lotzeschen Philosophie betrifft, so ist festzuhalten, daß Lotzes »teleologischer Idealismus« gleichfalls die realistischen und onto-theologischen Motive des Idealismus in den Vordergrund rückt, insofern Lotze, im Sinne der von ihm zeitlebens angestrebten Verbindung zwischen den Ansprüchen naturwissenschaftlicher Methodik einerseits und den Bedürfnissen eines >spekulativen Theismus< andererseits, für eine »regressive Interpretation« der Welt optiert, »die den nach und nach erkannten Zusammenhang des Gegebenen auf seine unaussprechliche Quelle zurückzudeuten versucht«.16 Auch Bruno Bauchs Bezüge zu Lotze, den er charakteristischerweise in die »große einheitliche Linie« stellt, »die von Leibniz über Kant, Fichte, Hegel, Lotze sich erstreckt«,17 sprechen somit nicht für, sondern vielmehr gegen Bauchs Zugehörigkeit zum Wertkritizismus der Südwestdeutschen Schule, weshalb ich dafür plädiere, ihn einer dritten Hauptrichtung des Neukantianismus zuzurechnen: einem realistischen oder realistisch-metaphysischen Neukantianismus, dessen Hauptrepräsentanten Otto Liebmann, Alois Riehl, Richard Hönigswald und Bruno Bauch sind.18
Nach diesen vorbereitenden Klärungen ist im folgenden das Problem zu exponieren, zu dessen Lösung Bauch auf den Fregeschen Funktionsbegriff zurückgreift. Das Problem besteht kurzgefaßt darin, daß sich aus der Perspektive der teleologischen Urteilskraft die realistischen Motive der Kantischen Philosophie und der neukantianische Geltungsanspruch zwar rein gedanklich im Begriff eines objektiv-logischen Kontinuums, das zugleich der Spezifikation der besonderen Naturerscheinungen dienen soll, vereinbaren lassen, daß dieser Gedanke jedoch zunächst eine logisch blinde Metapher bleibt: die geltungsobjektivistische Umdeutung der reflektierenden Urteilskraft in eine konstitutive Urteilskraft kann weder auf die traditionelle Subsumtions- und Urteilslogik, noch auf deren handlungstheoretische Interpretation im Sinne der Kantischen transzendentalen Logik bauen. Sie wird - soviel sei hier schon vorweggenommen - einen Mittelweg gehen müssen zwischen der traditionellen Logik, die sich an einem onto-logisch vorgegebenen, sprich: hierarchischen, Schema der Begriffsverhältnisse (arbor porphyriana) orientiert und der transzendentalen Logik Kants, deren Thema die gegenstandskonstitutiven Synthesisleistungen des transzendentalen Subjekts sind.
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Den Grundgedanken seiner theoretischen Philosophie, demzufolge die Forderung der Erkennbarkeit der besonderen Naturerscheinungen auf das allgemein logische Problem des Zusammenhanges von Allgemeinem und Besonderem verweist, und somit dieser logische Zusammenhang im objektivierenden Rückblick auf eben jenen Zusammenhang besonderer Naturerscheinungen als objektiv-logisches Kontinuum und Einheitsgrund derselben zu verstehen sei, findet Bruno Bauch in Kants Lehre vom >regulativen Gebrauche der Ideen der reinen Vernunft< (KrV A 642 ff./B 670 ff.) vorgebildet. In diesem »Anhang zur transzendentalen Dialektik« sind Programm und Inhalt der Teleologie der Urteilskraft bereits im wesentlichen vorweggenommen und in ihren logischen Zügen sogar deutlicher herausgearbeitet als dies in der dritten Kritik der Fall ist. Bauchs Einsicht in den Zusammenhang zwischen dem Affinitätsproblem, der Problemstellung der teleologischen Urteilskraft und den drei »Prinzipien der Homogenität, der Spezifikation und der Kontinuität der Formen«, in welchen die Vernunft dem Verstande sein Feld bereitet (KrV A 657 f./B 685 f.), resultiert primär freilich nicht aus transzendentalsystematischen Erwägungen, sondern aus dem Versuch einer transzendentallogischen Deutung der Darwinschen Evolutionstheorie. Sie ergibt sich daraus, daß Bauch - im Anschluß an Überlegungen Otto Liebmanns32 und August Stadlers33 - das Induktionsproblem bzw. das logische Verhältnis von Allgemeinem und Besonderem im Lichte des Deszendenzproblems behandelt und die »Auffassung Darwins [ ... ] in Parallele zu dem [ ... ] Homogenität und Spezifikation vereinigenden Prinzip der Kontinuität [setzt], in dem sich erst die volle Gewähr für die Induktion erweisen läßt«.34
Bauch bewegt sich damit von Anfang an in dem Grenz- und Problembereich, in welchem die Verschränkung zwischen den ontologischen Voraussetzungen des kritischen Idealismus und seinen spekulativ-idealistischen Folgetheoremen wohl am deutlichsten innerhalb der Kantischen Philosophie selbst zum Ausdruck kommt, insofern mit den regulativen Vernunftprinzipien bzw. Vernunftmaximen nicht allein der Zusammenhang von Verstand und Vernunft, sondern - im Hinblick auf die organische Natur, also auf »Gegenstände, die uns gegeben werden« (KrV A 654/B 682.) - auch der Zusammenhang von Vernunft und Sinnlichkeit in Frage steht und somit das gesamte System des transzendentalen Idealismus einer abschließenden Prüfung unterworfen ist. Bekanntlich hat Kant diese Frage - jedenfalls in den Kritiken - im Sinne einer fiktionalistischen Rehabilitierung der rationalistischen Ontotheologie, genauer: im Sinne einer kritizistisch ermäßigten Fassung des physikotheologischen Gottesbeweises entschieden, indem er darauf hinweist, daß die reflektierende Urteilskraft die »Unzulänglichkeit« der bestimmenden Urteilskraft »zur empirischen Aufsuchung aller besonderen Gesetze der Natur« nur beheben kann, wenn wir die postulierte »Zweckmäßigkeit der Natur« so betrachten, »als ob gleichfalls ein Verstand (wenn gleich nicht der unsrige) sie zum Behuf unserer Erkenntnisvermögen, um ein System der Erfahrung nach besonderen Naturgesetzen möglich zu machen, gegeben hätte« (KU A XXV/B XXVII; vgl. KrV A 686 ff./B 714 ff.) Man wird allerdings schwerlich behaupten können, daß das transzendentallogische und -systematische Problem dadurch gelöst ist, es ist bestenfalls illustriert,37 und man sollte daher eigentlich erwarten, daß Bauch die Einsicht in den Problemzusammenhang von Induktion, regulativen Vernunftprinzipien und Teleologie nützt, um von hier aus die transzendentallogische Struktur der Vernunftarchitektonik aufzurollen. Diese Aufgabe, die sich in diesem Zusammenhang ja sowohl im Rückblick auf die von Kant vorgegebene systematische Abfolge von Relationskategorien, Vernunftschlüssen, Vernunftideen und Vernunftmaximen, wie auch im Ausblick auf die spekulative Dialektik Hegels geradezu aufdrängt, erfährt jedoch bei Bauch sogleich eine wissenschaftstheoretisch-objektivistische Wendung, indem er feststellt, daß »die physikalische Forschung mit ihrer exakten Induktion sich [ ... ] unmittelbar [!] auf der universellen Gesetzlichkeit der Natur [ ... ] gründet«.38 Er bindet solcherart, im Vorgriff auf die >Dritte Analogie<, den in Frage stehenden Zusammenhang von regulativer und konstitutiver Bedeutung der Idee an einen »objektiven universellen, kontinuierlichen Zusammenhang der Natur« (ebd., 54) an den Gedanken einer »universellen Kontinuität«, deren Glieder der Kategorie der Wechselwirkung unterworfen sind (ebd., 55f.).
Diese Umdeutung von Kants regulativem Prinzip der >Kontinuität der Formen< in ein konstitutives ontologisches Prinzip, entspricht den objektivistischen Tendenzen nicht nur der Bauchschen Philosophie, sondern des Neukantianismus insgesamt. Eine vergleichbare ontologische, oder zumindest quasi-ontologische41 Deutung des Kontinuitätsprinzips findet sich daher bezeichnenderweise auch bei Hermann Cohen, der denn auch in diesem Zusammenhang, sachlich zutreffender, »nicht [an] das Kantische, sondern das Leibnizsche Kontinuitätsgesetz, die lex continuationis seriei operationum substantlarum« anknüpft.42 Während jedoch Cohen das >Denkgesetz der Continuität< dem »Urtheil des Ursprungs« koordiniert,43 es also zum methodischen Ursprungsprinzip seiner philosophiehistorisch und wissenschaftstheoretisch geleiteten Rekonstruktion des Apriori erklärt und damit klar stellt, »daß die Kontinuität des Denkens nicht als Zusammenhang vorgegebener Inhalte gelten kann«,44 fallen bei Bruno Bauch ontologische Realität und transzendentale Logizität von vomeherein in dem unspezifischen Inbegriff einer »universellen Kontinuität« zusammen. In einer Kontinuität, die zwar als durchgängiger und wechselseitiger Beziehungszusammenhang bestimmt ist, ansonsten jedoch jeglicher Bestimmtheit entbehrt. Das logische Kontinuum ist solcherart zwar als notwendig vorauszusetzendes Prinzip eines durchgängigen Zusammenhanges aller Erkenntnisinhalte und zugleich als »Prinzip des stetigen und unbegrenzten Fortganges in der Erkenntnis«45 bestimmt, es bleibt jedoch die logische und transzendentallogische Verfaßtheit des Prinzips selbst unbestimmt. D.h. es ist allererst noch logisch zu klären, inwiefern »alles Erkennen [ ... ] Beziehung, Verknüpfung von Erkenntnisinhalten im Fortgange der Erkenntnis« nicht nur sein muß, sondern auch sein kann, wobei die von Bauch in diesem Zusammenhang zitierte Leibnizsche These: »Relatio est fundamentum veritatis« (ebd.), nicht allein den Beziehungscharakter aller Erkenntnis nochmals bestätigt, sondern auch zusätzlich auf das immer noch anstehende Grundproblem einer logischen Klärung der erkenntnisfundierenden >relatio< verweist.
Daß Bruno Buch diese logische Klärung im Fregeschen Funktionsbegriff sucht, mag sich teils einer biographischen Zufälligkeit verdanken (Frege und Bauch sind ab 1911 Kollegen an der Universität Jena), könnte teils auch historisch (durch Freges und Bauchs Bezüge zur Lotzeschen Logik, sowie zu Liebmann und Windelband)47 erklärt werden, ist jedoch letztlich eindeutig systematisch zu begründen. Es wurde bereits darauf hingewiesen: soll der Gedanke eines objektiv-logischen Kontinuums keine bloße Metapher bleiben, soll die geltungsobjektivistische Umdeutung der reflektierenden Urteilskraft ein logisches Fundament finden, dann wird sie einen Mittelweg gehen müssen zwischen der transzendentalen Logik Kants und der klassischen Logik, die sich an dem traditionellen hierarchischen Schema onto-logisch vorgegebener Begriffsverhältnisse orientiert. Wie dieser Mittelweg auszusehen hat, ist bereits im Leitfadenkapitel vorgegeben, dient der mathematische Terminus >Funktion< doch bereits bei Kant als Brückenprinzip zwischen der traditionellen formalen Logik und der transzendentalen Logik, insofern Kant Vorstellungen, Begriffe, und Urteile zwar einerseits nach traditioneller Vorstellungsweise in die arbor porphyriana einschreibt, er dieses ontologische und subsumtionslogische Schema jedoch andererseits durchbricht, indem er die Urteile nun nicht etwa als mögliche Prämissen deduktiver Syllogismen, sondern als »Funktionen der Einheit unter unsem Vorstellungen« bestimmt48 und dadurch die Transformation der traditionellen Urteilslogik in eine Logik transzendentaler Verstandeshandlungen ermöglicht. Von dieser handlungs- und subjekttheoretischen Konzeption der transzendentalen Logik hat Bauch aufgrund seines streng transzendental-kritischen und objektivistischen Ansatzes freilich Abschied genommen. Das transzendentale Subjekt kann anhand dieser Voraussetzungen allenfalls als Logos im »System der Begriffe« oder als »Einheitsbedingung der Allheit der Objekte«49 verstanden werden. Die Funktion wird von Bauch daher nicht verstanden als die »Einheit der Handlung, verschiedene Vorstellungen unter einer gemeinschaftlichen zu ordnen«, sondern als Funktionscharakter des Begriffs, wobei seine Terminologie zunächst etwas verschwommen ist, weil er zwischen zwei verschiedenen Verwendungsweisen des Terminus >Funktion< schwankt: der Kantischen, wonach Urteile Funktionen sind und Begriffe auf Funktionen beruhen, und der Lotzeschen, wonach auch der Begriff Funktion ist.50 Mit dieser, bei ihm eher beiläufigen Begriffsbestimmung, wendete sich Lotze - durchaus im Einklang mit der Kantischen Auffassung - gegen eine Begriffstheorie, die den Begriff als bloße Summierung von Merkmalen versteht (ebd., 46f.).
In eben diesem Sinne betont zunächst auch Bruno Bauch in dem Aufsatz >Über den Begriff des Naturgesetzes<,52 in welchem er sich erstmals auf Frege und den Funktionsbegriff bezieht, daß »der Begriff in jeder Bedeutung [ ... ) von der realistischen Auffassung ebensowenig erreicht [wird], wie von der nominalistischen. Er ist Funktion und als solche ebensowenig eine res, wie ein blosses nomen.« (ebd., 316). Bezeichnenderweise begrüßt Bauch in diesem Zusammenhang in der neueren »Tendenz der Logiker zur Mathematik und der Mathematiker zur Logik« aber nicht nur einen neuen Bundesgenossen im Kampf gegen den »Psychologismus der Begriffslehre«, sondern auch einen natürlichen Verbündeten in seinem Kampf gegen die subjektivitätstheoretischen Momente der Transzendentalphilosophie: »Die Abwehr des Psychologismus und Positivismus aus der Mathematik kann aber auch der Logik nur zum Segen gereichen. Und beide stehen sofort in Harmonie, wenn das synthetische Apriori in die Sphäre des Begriffs verlegt [!], der Funktionscharakter des Begriffs erkannt wird. Nur von dieser Erkenntnis aus kann sodann weiter der Sinn des Naturgesetzes in seinem begrifflichen Wesen gesichert werden.« (ebd., 317)
Inwiefern das begriffliche Wesen des Naturgesetzes dieser Sicherung bedarf, haben wir im Hinblick auf die logische Unterbestimmtheit des objektiv-logischen Kontinuums und der erkenntnisfundierenden relatio bereits gesehen, und wird abermals deutlich, wenn man bedenkt, daß Bauch zu Beginn dieses Aufsatzes auf eine »Gesamtsphäre der logischen Voraussetzungen der Naturgesetzlichkeit« verweist, die er als »das System der Kategorien« bezeichnet (ebd., 309). Mit dieser Identifizierung des Kategoriensystems mit einer »Gesamtsphäre der logischen Voraussetzungen der Naturgesetzlichkeit« ist wiederum ein quasi-ontologischer Inbegriff von Logizität postuliert, in welchem die Differenz von Kategorie und Naturgesetz mitsamt der Möglichkeit einer Gliederung des Kategoriensystems zu entschwinden droht. Die geltungsobjektivistische Austreibung des transzendentalen Subjekts aus der Transzendentalphilosophie fordert hier abermals ihren Tribut, denn selbst wenn man Bauch darin beipflichtet, daß der Kantische »Dualismus von Anschauung und Kategorie« oder gar die »Vierspältigkeit« von Erkenntnismaterie, Anschauung, Schema und Kategorie »verhängnisvoll« ist, so wird man doch die diesen Unterscheidungen zugrundeliegenden Problemdimensionen nicht einfach im Hinblick auf einen »reinen Verstand« und einen »Begriff« übergehen dürfen, in dem angeblich »in der Tat die Einheit [...] jener Zwei-, Drei- und Vierspältigkeit [...] erreicht [werde], die sich nur [!] nach verschiedenen Dimensionen und Parametern darstellt« (S. 311). Wie sollen diese >verschiedenen Dimensionen und Parameter<, wie sollen die Kantischen Differenzierungen von Erkenntnismaterial, Anschauung, Schema und Begriff, überhaupt noch darstellbar sein, wenn man sie unterschiedslos im >Begriff< zusammenfaßt? Es ist darum nicht weiter verwunderlich, daß Bauchs Charakterisierung des Kategoriensystems als »Aktual-Unendliches«,57 in welchem die Kategorien »als die selbst nicht bewegten Prinzipien aller wissenschaftlichen Bewegung und alles Kulturschaffens« aufscheinen, rein illustrativ bleibt.58
Es erübrigt sich daher im einzelnen auf die Komplikationen einzugehen, die sich bei Bauch aus diesen Begriffsbestimmungen im Übergang von >Naturgesetz< und >Kategorie< zum >Begriff< ergeben (vgl. S. 316f.). Festzuhalten hingegen ist, daß Bauch, im Anschluß an Leibnizens Bestimmung der relatio als fundamentum veritatis, an die Lehre Kants, wonach »Urteile Funktionen sind und Begriffe auf Funktionen beruhen«, sowie an Lotze, Cassirer und »vor allen Frege, der dem neugewonnenen Prinzip [die] eindringlichste Entfaltung gab und [...] über die psychologistische Unlogik in der Logik ein strenges, aber gerechtes Gericht hielt, [...] den logischen Funktionscharakter des Begriffs« urgiert (S. 318f.), finden doch in diesem >logischen Funktionscharakter des Begriffs< das objektiv-logische Kontinuum und die darin verankerte Auflösung der Ding-an-sich Problematik gewissermaßen im nachhinein ihre logische Fundierung und Bestätigung: »Funktion-Sein ist immer Funktion-Sein von Etwas, ein inhaltliches Bestimmt-Sein durch Etwas. Dabei sind also Funktion und Funktion-Sein deutlich zu unterscheiden. Die Funktion selbst ist das, was das Funktion-Sein als Zusammengehörigkeitswert der Zahl bestimmt. Darum kann sie selbst keine Zahl sein, keinen bestimmten Zahlwert bedeuten. Kann doch dieselbe Funktion sich in verschiedenen Zahlwerten finden, und umgekehrt können sich in demselben Zahlwerte verschiedene Funktionen finden. Darum ist die Funktion zwar in sich einheitlich, aber doch kein Ganzes im Sinne der Zahl, sondern, wie Frege den Sachverhalt treffend bezeichnet, >unvollständig, ergänzungsbedürftig, ungesättigt<. Deshalb ist sie aber nicht etwas Vages und Nebuloses. Denn sie ist ergänzungsbedürftig heisst: Sie hat in sich selbst das Bedürfnis zum Ganzen, dieses wird nicht nach Willkür und Belieben an sie herangetragen, es ist vom Charakter der Funktion selbst bestimmt. [...] Sie ist [...] bestimmt als bestimmend, nicht als bestimmt: Prinzip der Bestimmung, der Zusammengehörigkeit, der Zuordnung, selbst nicht gestaltetes Prinzip aller Gestaltung, asomaton eidos, taxis, als was eben schon Platon den Begriff erkannt hatte, zu dem uns die mathematische Funktion als logische Bedingung hinführt.« (S. 322f.).
 Freges Hinweis auf die »Ungesättigtheit« der Funktion dient insofern der nachträglichen Rechtfertigung jener Logifizierung des Riehlschen Ding-an-sich Realismus, die Bauch in seiner Kant-Monographie vorgenommen hatte, kann er doch nunmehr Hermann Cohen vorwerfen, seine »Ablehnung der Empfindung als >Ergänzung< des Denkens und die Behauptung, >nur das Denken könne erzeugen<«, verkenne »gerade die Strenge des von der Mathematik aus sich erhebenden Gedankens der Funktion in ihrer >Ergänzungsbedürftigkeit<, wie Frege ihn bestimmt«.62 Zugleich bestätigt dieser mathematisch-logische Funktionsbegriff den zuvor bloß behaupteten durchgängigen Wechselbezug innerhalb der objektiv-logischen Sphäre: »Da nun, wie wir schon im Anschluss an Frege bemerkt, dieselbe Funktion sich in verschiedenen Werten (die Funktion Dreieck in den Werten gleichseitig, gleichschenkelig etc.) und verschiedene Funktionen sich in demselben Werte (die Funktionen Dreieck, Viereck etc. in dem Werte gleichseitig) finden können, die Argumente aber, durch die sie nun zu den verschiedenen Funktionswerten ergänzt werden, wie man sich an diesen Beispielen etwa von den Winkeln her deutlich machen kann, selbst wiederum als Funktionen auftreten können, so zeigt sich hier wiederum jene durchgängige Wechselbeziehung, von der wir schon bei den Kategorien sprachen und die hinsichtlich der gene Platon als symploke erkannte.« 63
 Die Möglichkeit einer systematischen Strukturierung dieser durchgängigen Wechselbeziehung bleibt allerdings nach wie vor ein offenes Problem. Ein Problem, auf das Bauch in der Fußnote zu dem eben zitierten Absatz auch hinweist, wenn er bemerkt, daß Freges Unterscheidung »zwischen Funktionen erster Stufe und Funktionen zweiter Stufe [...] sich auch weiter fruchtbar machen liesse für die Unterscheidung von Urteil und Begriff, freilich in einem umgekehrten, als dem gerade herkömmlichen Sinne, [...] wofür in der schon erwähnten Auffassung Kants, dass Urteile Funktionen sind und Begriffe auf Funktionen beruhen, [...] schon ein erster Ansatz gesehen werden könnte. Von da aus eröffnet sich auch weiter ein Ausblick auf das Verhältnis von transzendentaler Apperzeption, Kategorie als reinem Verstandesbegriff und allgemeinem Gattungsbegriff der empirischen Besonderheiten, das für die Logik der Zukunft die wichtigste Aufgabe wäre.«64 Bauch hat diese Aufgabe in >Wahrheit, Wert und Wirklichkeit< dann insoweit in Angriff genommen, als er das traditionelle Verhältnis von Begriffs- und Urteilslehre umkehrt,65 die Begriffe als Knotenpunkte der kategorialen Funktionen und Urteilsbeziehungen bestimmt (ebd. 234f.) und somit die >Begriffe auf Funktionen beruhen< läßt (S. 212). Die systematische Klärung des Verhältnisses »von transzendentaler Apperzeption, Kategorie als reinem Verstandesbegriff und allgemeinem Gattungsbegriff der empirischen Besonderheiten, das für die Logik der Zukunft die wichtigste Aufgabe wäre«, wird man jedoch auch darin schwerlich erblicken können, weil Urteile, Kategorien (Urteilsbeziehungen) und Begriffe in Ermangelung eines kategorial-logisch strukturierten Subjekts der transzendentalen Urteilshandlungen nach wie vor in einem Inbegriff logischer Gesetzlichkeit begraben sind. Das zeigt sich gerade an der Angestrengtheit, mit der Bauch versucht, die Transzendentalität doch noch aus diesem Inbegriff herauszulösen. Seine diesbezüglichen Unterscheidungen zwischen Geltung und Gültigkeit (ebd.  41ff.), möglichen und wirklichen Gedanken (ebd. 57ff.) und zwischen logischem und tatsächlichem Urteil (ebd. 71ff., 137ff.) verkehren jeodch den Vermittlungssinn der Transzendentalität unweigerlich in eine metaphysische Differenz, sodaß er dem Zwei-Welten-Theorem der Südwestdeutschen Schule oder einem ontologischen Schichtungsgedanken (N. Hartmann) letztlich nur um den Preis einer zunehmend verschwommener werdenden Begriffsornamentik entgeht, die das >transzendentale Subjekt< in geradezu hymnischer Weise als »Einheitsbedingung der Allheit der Objekte, wie als Einheit der Allheit der Wertziele«71 bzw. als »Idee«72 beschwört.
 

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