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Archiv für Systematische Philosophie Lebenslauf Selbstdarstellung Werke Literaturhinweise Kurt Walter Zeidler
Lebenslauf Selbstdarstellung Werke Literaturhinweise Selbstdarstellung Versucht man das, was Philosophie bedeuten könnte, auf einen standpunktneutralen Vorbegriff zu bringen, wird man sie am ehesten als den Versuch einer umfassenden Artikulation des menschlichen Selbst- und Weltverständnisses charakterisieren dürfen. Und sofern Philosophie als wissenschaftliche Disziplin zu verstehen sein soll, wird man zudem verlangen müssen, daß die umfassende Artikulation des menschlichen Selbst- und Weltverständnisses auch begründbar sei. Bei aller Vorläufigkeit erhellt diese Begriffsbestimmung bereits die eigentümlichen und gerade in neuerer Zeit zunehmenden Schwierigkeiten denen ein solches Unterfangen begegnet, steht es doch in schroffem Widerspruch zu den arbeitsteiligen Problemlösungsstrategien, denen unsere neuzeitliche Wissenschaftskultur ihre Erfolge verdankt. Sofern die Philosophie ihrem Begriffe treu bleiben und weder dessen Begründbarkeit noch dessen Universalität aufgeben will, wird sie sich nicht – wie ihr ansonsten gleichsam schicksalhaft widerfährt – von diesem Widerspruch herumtreiben lassen, sondern ihn bewußt aufnehmen müssen, zumal die Methoden- und Selbstreflexion der neuzeitlichen Wissenschaften insofern zur Schicksalsfrage für die Philosophie geworden ist, als sich die Diskussion letztlich auf die Frage zuspitzt, ob es neben den empirischen (synthetischen) Aussagen der Erfahrungswissenschaften und den deduktiv-axiomatischen Aussagensystemen (analytischen Aussagen) der Formalwissenschaften überhaupt noch einen eigenständigen und wissenschaftlich argumentierbaren Sinn philosophischer Rede geben kann. Angesichts dieser Problemkonstellation ist zu verstehen, warum Kant die Frage nach dem Wissenschaftscharakter der Philosophie (‚Metaphysik‘) mit den beiden Fragen ‚wie ist reine Mathematik‘ und ‚wie ist reine Naturwissenschaft möglich‘, in der Frage nach den ‚synthetischen Urteilen a priori‘ zusammenfaßt und ist auch zu begründen, warum jede (jedenfalls die akademische) Philosophie nach Kant – mag sie sich dies nun eingestehen oder nicht – an seinen Vorgaben zu messen ist. Sein Versuch der Fundierung „einer jeglichen künftigen Metaphysik, die als Wissenschaft wird auftreten können“ bleibt allerdings in höchst klärungsbedürftiger Weise am ‚Faktum‘ und am ‚Gegenstand‘ der mathematischen Naturwissenschaft orientiert (und zwar deshalb, weil Kant die Differenz von Metaphysik und Physik nur festschreibt, aber nicht – es sei denn in seiner ihrerseits schon am mathematisierbaren Gegenstand orientierten Anschauungslehre – begründet), so daß die nach-kantische systematische Philosophie im wesentlichen vor drei alternativen Möglichkeiten stand: 1) Versuch einer spekulativ-logischen Grundlegung und folglich auch Überbietung der Kantischen Systematik (Deutscher Idealismus), 2) konsequente Orientierung am ‚Faktum‘ der Wissenschaft oder Kultur unter Ausgrenzung oder Eliminierung aller ‚metaphysischen‘ (Schein-)Probleme (Neukantianismus und Neopositivismus), 3) Versuch einer Erweiterung des Gegenstandsbegriffs (Phänomenologie). Hält man am Anspruch der Begründbarkeit und gleichermaßen an dem der Universalität der philosophischen Fragestellung fest, wird man sich nicht mit einem schiedlichen Nebeneinander oder bloß polemischen Gegeneinander der drei Alternativen begnügen dürfen, sondern wird in Anerkennung ihrer berechtigten Intentionen untersuchen müssen, ob die Frage nach den ‚Bedingungen der Möglichkeit der Erfahrung überhaupt‘ in einer Weise gestellt werden kann, die den Gegenstand der ‚Erfahrung überhaupt‘ nicht schon voraussetzt, sondern ihn begründet. Im Horizont der Transzendentalphilosophie gebietet diese Aufgabenstellung den Gegensatz von kritischem und spekulativem Idealismus und alle damit einhergehenden bewußtseinsphilosophischen Verdächtigungen und Verirrungen zu überwinden, indem die Subjekt-Objekt-Differenz nicht als Voraussetzung in Anspruch genommen, sondern als ein Resultat erwiesen wird. In genau diesem Sinne habe ich im Grundriß der transzendentalen Logik (Cuxhaven 1992, 2. überarb. Aufl. 1997) versucht, die Theorie der transzendentalen Gegenstandskonstitution zugleich als Theorie der Subjektkonstitution und somit als strikt fundamentallogische Theorie zu konzipieren, ohne fragwürdige, weil ihrerseits erst zu legitimierende, Anleihen bei der (Vermögens-)Psychologie, der formalen Logik oder den empirischen und exakten Wissenschaften und deren ‚Gegenständen‘ zu nehmen. Die entscheidende systematische Weichenstellung für diese Konzeption besteht in der Forderung, klar zu unterscheiden zwischen den Bedingungen der Möglichkeit der Erfahrung auf der einen und den urteilslogischen Bedingungen ihres Gebrauchs in der Gegenstandserkenntnis auf der anderen Seite. Mitbezug auf die Kantische Methodik bedeutet dies, daß das Subjekt-Objekt-Modell der neuzeitlichen Erkenntnistheorie nun nicht mehr – in Gestalt der Zweistämmigkeit des Erkenntnisvermögens (Sinnlichkeit und Verstand) und im Hinblick auf die im Gegenstand der ‚Erfahrung überhaupt‘ immer schon vermittelte Differenz von ‚empirischer Realität und transzendentaler Idealität‘ – vorausgesetzt werden durfte, sondern Vermittlung als solche (als ‚ursprüngliche Synthesis‘) thematisiert und ihre ‚Mitte‘ als gleichermaßen logische wie phänomeno-logische Bedingung der Möglichkeit des Gegenstandes der Erkenntnis spezifiziert werden mußte. Daher waren zunächst die von Kant in Leitfadenkapitel, Transzendentaler Deduktion und Schematismuskapitel getrennt behandelten Aspekte der Begründung, Rechtfertigung und Anwendung des gegenstandskonstitutiven Apriori in einem Beweisgang zusammenzudenken. Dieser (wenn man historische Reminiszenzen bemühen will, fichteanisch zu nennende) Ansatz zu einer prinzipientheoretischen Genetisierung der Kantischen Gegenstandskategorien wird durch eine onto-logische Reflexion ergänzt, welche die in der Prinzipienlehre der aristotelisch-scholastischen Urteilslogik (pr. identitatis, pr. contradictionis etc.) und auch in den Anfängen der analytischen Philosophie (bei Frege und Russell) geleistete Selbstreflexion des Verstandes als Differenzierung des Urteilssinnes und der Bedeutung des „ist“ interpretiert, sowie durch Ausblicke auf eine diesen Differenzierungen korrespondierende transzendentale Phänomenologie illustriert, welche die Anschauungslehre nicht auf die als Bedingung der Möglichkeit der mathematischen Naturwissenschaft anzusetzende Raum- und Zeitordnung restringiert, sondern teils schon bei Kant und teils in der neueren Phänomenologie (H. Schmitz) vorliegende Ansätze im Sinne einer strikten Parallelisierung von Anschauungs- und Denkformen zu einer drei- bzw. (wenn man die modalen Raum- und Zeitinbegriffe berücksichtigt) vierstufigen Raum- und Zeit-Lehre verbindet. Im Anschluß an die der Urteilstheorie und Anschauungslehre gewidmeten Überlegungen ist die, im Schnitt zwischen den Relations- und den Modalitätskategorien zu lokalisierende „Einheit der Reflexion“ als Fundament für eine „reflexiv-synthetische Fundierung der [sc. Kantischen] Gegenstandskategorien“ in Ansatz zu bringen. Da im Horizont eines urteilslogisch geleiteten Ansatzes die fundierende Einheit der Reflexion nur als „ursprünglich-synthetische Einheit der Apperzeption“ in Ansatz gebracht, d.i. letztlich nur als Fokus aller Verstandeshandlungen benannt, aber nicht in ihrer eigenen Funktionalität (als fungierende Einheit) bestimmt werden kann, war Kants Einsicht, daß es sich bei den Ideen der reinen Vernunft um „subjektive Formen unseres Denkens“ handelt, in einem nicht teils bloß kritisch-prohibitiven (einseitig gegen die Anmaßungen einer Verstandesmetaphysik gerichteten) und teils bloß methodologischen (auf die nachträgliche Systematisierung der mannigfaltigen Verstandeserkenntnisse beschränkten) Sinne zu fassen, indem das regulative Vernunftapriori – im Zuge einer transzendentallogischen Interpretation der Aristotelischen Syllogistik und der Platonischen Dialektik, mit Blick auf die Argumente des Begründungsskeptizismus (das sog. Münchhausen-Trilemma), sowie im Anschluß an Hegels Begriffslogik und die Schluß- und Zeichenlehre von Ch. S. Peirce, – als dreifältige prozessuale Selbst- und Letztbegründungsstruktur gedeutet wird, wobei diese dreieinige Synthesis als die fungierende ‚Mitte‘ der zuvor prinzipientheoretisch und phänomeno-logisch spezifizierten Bedingungen der Möglichkeit der Gegenstandserkenntnis zu begreifen ist – sofern man sich darauf verständigen kann, unter dem Schluß nicht allein die Subsumtion innerhalb eines immer schon vorausgesetzten Gefüges von Erkenntnisresultaten zu verstehen. Diese Überlegungen lassen sich zusammenfassend als der Versuch deuten, Sinnlichkeit und Vernunft zusammenzudenken, indem die Vernunft (in objektiver Bedeutung) als sich selbst objektivierende Logizität und zugleich (in subjektiver Bedeutung) als sich selbst reflektierende Urteilskraft bzw. sich selbst regulativ konstituierende (heautonome) Vernunft bestimmt wird. Auch könnte man von einer schlußlogisch und prädikationstheoretisch geleiteten Letztbegründungstheorie oder von dem Versuch einer semiotischen Transformation der Transzendentalphilosophie sprechen, der sich gleichermaßen spekulativ-idealistischen (J. G. Fichte, G. W. Hegel) wie pragmatizistischen (Ch. S. Peirce) Motiven verdankt. Mit Blick auf den Gesamthorizont der europäischen Philosophie handelt es sich um einen an Kant geschulten Platonismus oder kritischen Universalienrealismus, der den einseitig an den Erkenntnisresultaten (den „Gegenständen“ der Erkenntnis) orientierten, weil in der vermeintlichen Univozität des Urteilssinnes (dem „ist“ qua Kopula) gegründeten, Anschauungs- und Erfahrungsbegriff des Nominalismus, sowie sein entsprechend einseitiges subsumtions- und urteilslogisches Begriffsverständnis radikal in Frage stellt. Die zunächst nur als marginale Korrektur verstandene Forderung, zwischen den Bedingungen der Möglichkeit der Erfahrung und deren urteilslogischem Gebrauch in der Gegenstandserkenntnis zu unterscheiden und die damit einhergehende Kritik an der Kantischen Engführung von transzendentaler Logik und formaler Urteilslogik, läuft mithin – wie mir freilich erst nach und nach zu deutlicherem Bewußtsein kam – auf eine Revision der nominalistischen Voraussetzungen hinaus, auf denen unsere neuzeitliche Verstandeskultur beruht. Diese Revision betrifft insbesondere (1) das Begriffs-, Logik- und Methodenverständnis, (2) den Anschauungs- und Erfahrungsbegriff, (3) die – im Lichte einer sich selbst beim Wort nehmenden Letztbegründungstheorie – zu überwindende Trennung von theoretischer und praktischer Philosophie, und erfordert (4) eine Neubesinnung auf das, was in der Tradition der europäischen Philosophie „Metaphysik“ genannt wurde. (1) Von den genannten vier Schwerpunkten habe ich den ersten bislang am ausführlichsten behandelt: da ich mir zunächst Klarheit über Voraussetzungen, Methoden und Begründbarkeit des Wissens verschaffen wollte, nimmt die Auseinandersetzung mit dem neuzeitlichen Rationalismus und Empirismus, mit Kant, dem Deutschen Idealismus, dem Neukantianismus und der neueren Transzendentalphilosophie (Kritische Dialektik und Transzendentalontologie. Der Ausgang des Neukantianismus und die post-neukantianische Systematik (Bonn 1995)), dem Pragmatizismus, sowie der Wissenschaftstheorie des 20. Jahrhunderts (Prolegomena zur Wissenschaftstheorie (Würzburg 2000)) in meinen bisherigen Publikationen und Lehrveranstaltungen den breitesten Raum ein. Diese Auseinandersetzung nötigte mich zum Widerspruch gegen den Nominalismus, worunter ich den Geltungszusammenhang von formaler Logik, zweistelligem Zeichenmodell und anthropologisch-physiologischem Erkenntnismodell verstehe, der in der Neuzeit, über alle Schulgrenzen hinweg, schier unangefochten das Feld beherrscht. In diesem Widerspruch weiß ich mich vor allem dem Platonismus, dem Deutschen Idealismus, Ch. S.Peirce, sowie dem späten P. Natorp und E. Cassirer verbunden, wiewohl ich nicht verkenne, daß in ästhetischen, ethischen, politischen und religiösen Kontexten der Widerstand gegen den neuzeitlichen Nominalismus stets rege war und ist. Mit Bekenntnissen und hehren Absichten und aus Sonderbereichen der Philosophie heraus, ist der Nominalismus jedoch nicht zu entkräften: er hält sich an seine „raum-zeitlichen Entitäten“ und hat daran auch genug, solang er jede Frage nach nicht bloß empirischen oder bloß formalen Voraussetzungen mit Ockhams Rasiermesser abschneiden kann. Darum haben die im akademischen Diskurs der letzten 150 Jahre unter verschiedensten Aspekten in Angriff genommenen Gegenstrategien zwar jeweils spezifische Beschränkungen des Nominalismus kritisieren und mit einigem Erfolg Defizite aufzeigen können, sie vermochten aber nicht seine Grenzen zu bestimmen und konnten sich daher bestenfalls als komplementäre Forschungsprogramme etablieren, die den Nominalismus ergänzen, ihn aber nicht radikal in Frage stellen. (1-4) Dem Nominalismus ernsthaft begegnen kann nur ein Unterfangen, das er denn auch energisch und mit anhaltendem Erfolg als metaphysischen Obskurantismus perhorresziert: eine Onto-Logik respektive ein „objektiver Idealismus“, dessen (realphilosophisch einzulösenden) Intentionen ich insoweit vorgearbeitet habe, als ich die dreifältige prozessuale Selbst- und Letztbegründungsstruktur allen Ernstes als weltschaffenden objektiven Logos (nicht nur als welterschließende subjektive Vernunft) verstehe. Solches Verständnis muß mit Hegel und Peirce schlußlogisch (d.i. im Zuge einer transzendentallogischen Interpretation der Aristotelischen Syllogistik und Platonischen Dialektik) vermittelt und wiedergewonnen werden; wiedergewonnen deshalb, weil die trinitarische Verfaßtheit des Letztprinzips erst mit dem Abfall vom Platonismus zum Mysterium und unbeweisbaren Dogma wurde. Die Neubesinnung auf das, was in der Tradition der europäischen Philosophie „Metaphysik“ genannt wurde, verstehe ich darum primär als Wiederaufnahme des Universalienproblems und eine Rückbesinnung auf Platon, dessen Ideenlehre ich weder bloß ästhetizistisch oder praktizistisch oder im Sinne eines hermeneutischen oder szientifischen Methodenbegriffs interpretiere, da m.E. die Idee die genannten Aspekte zwar durchaus umfaßt, sie aber nur umfassen kann, weil sie darüber hinausgehend das (eben nur schlußlogisch denkbare) Sinnallgemeine ist, das jegliche Hinsicht vermittelt. Die Idee ist mithin der vergegenständlichenden Vorstellung entzogen, nicht aber dem Denken und der Anschauung, die nicht Vorstellung (re-praesentatio) sondern präsente Anschauung ist. (2) Die Revision des Anschauungs- und Erfahrungsbegriffs erfolgt daher unter ausdrücklicher Anerkennung des evidenztheoretischen Ansatzes der Brentano-Schule, weshalb ich die im Grundriß skizzierte Anschauungslehre denn auch als transzendentale Phänomenologie bezeichne. Des skizzenhaften Charakters der dort insbesondere im Anschluß an Kants Schematismuslehre und an die „Neue Phänomenologie“ (H. Schmitz) vorgetragenen Überlegungen, bin ich mir um so deutlicher bewußt, als gerade auf dem Felde der Anschauungslehre die tiefen Gräben gezogen wurden, welche die Diskursfähigkeit der bedeutendsten systematischen Positionen der Gegenwartsphilosophie begrenzen. Hier ist eine Fülle an Problemen zu bearbeiten, die aus unterschiedlichsten Positionen und Sondergebieten – von der Ästhetik über die Kulturphilosophie und Anthropologie bis zur Philosophie der Mathematik – geradewegs ins Zentrum der systematischen Philosophie hineindrängen. Neben Kants Schematismuslehre, der Kategorienlehre von Peirce und phänomenologischen, sowie (heute weitgehend in Vergessenheit geratenen) lebensphilosophischen Ansätzen, sind mir in diesem Zusammenhang die Arbeiten von E. Cassirer (Philosophie der symbolischen Formen), R. Hönigswald (Denkpsychologie) und H. Plessner (Ästhesiologie) von zunehmender Bedeutsamkeit geworden. Ihre die Grenzen der Schulen und Disziplinen sprengenden Untersuchungen, laden zu einer systematischen Rekonstruktion für die in Angriff genommene Revision des Anschauungs- und Erfahrungsbegriffs ein. (3) Die geforderte Überwindung der grundsätzlichen Trennung von theoretischer und praktischer Philosophie ergab sich in Konsequenz der schlußlogischen Letztbegründungstheorie zunächst als eine strikt systematische Forderung, der ich – bisher nur in Vorlesungen und einem vor Jahren publizierten Aufsatz (Die Dialektik der praktischen Vernunft und ihre Maximen (1993)) – nachgekommen bin, indem ich mit Blick auf einen rational vertretbaren Begriff personaler Selbst-Verantwortung, sowie auf Kants einschlägige Konzeption einer ‚rationalen‘ und ‚autonomen‘ Ethik, die Schlußlogik für eine dreistufige prozedurale Rekonstruktion und Reformulierung des Kategorischen Imperativs fruchtbar zu machen suchte. Mittlerweile begreife ich die dreifältige Schlußstruktur näherhin im Sinne einer Logik der Freiheit als selbstregulative Regel der Regeletablierung, die in ihrem praktischen Aspekt erstmals in Montesquieus Lehre von der Gewaltenteilung oder besser gesagt – Gewaltenverteilung (distribution des trois pouvoirs) ihre zwar noch unzulängliche (als empirische Beschreibung getarnte), aber doch mit Recht klassisch zu nennende Formulierung fand, weil sich die Lehre von der regulativen Selbstkonstitution des moralischen Subjekts dadurch zu einer gleicherweise fundamentallogischen wie handlungstheoretischen Begründung des demokratischen Rechtsstaates weitet. Die Vertiefung dieser Überlegungen erfordert vor allem die Auseinandersetzung mit Hegel: weniger mit seinem politisch verhängnisvollen Konzept einer substanzialen ‚Sittlichkeit‘, als mit der dahinter stehenden – mit der berühmten Formel, daß die Substanz ebensosehr als Subjekt aufzufassen sei, umschriebenen – spekulativen Frage, wie Selbständigkeit und Relationalität zusammen zu denken sind, zumal diese scheinbar bloß akademische Frage uns heute dank des technischen Fortschritts unmittelbar auf den Leib gerückt ist und im Horizont der Angewandten Ethik (insbesondere der Bioethik) unerwartete Aktualität gewonnen hat. (4) Die Frage, wie Selbständigkeit und Relationalität (plakativer formuliert: Substanz und Freiheit respektive Spinozismus und Kritizismus) zusammen zu denken sind, steht systematisch auch im Hintergrunde des Anschauungs- und Erfahrungsproblems und lenkt mitten in Überlegungen, die traditionell der „Metaphysik“ zugeordnet werden. Sie ist, meist in Gestalt der Frage, wie Einheit überhaupt denkbar sei, ‚seit Parmenides und Platon‘ die zentrale Frage der europäischen Philosophie und darum in einem sich post-metaphysisch verstehen wollenden Zeitalter zwangsläufig schärfsten Verdächtigungen ausgesetzt. Soweit sich diese Verdächtigungen gegen die Starrheit und angemaßte Totalität rationalistischer Begriffskonstruktionen richten, teile ich die Kritik: abgesehen davon, daß bereits unter kategoriallogischem Aspekt verschiedene Formen der Einheit (ursprüngliche, polare, korrelative, dynamische, systematische Einheit) zu unterscheiden sind, ist wahrhafte Einheit nicht als relationsloser Selbstbestand oder in sich geschlossenes System, sondern als sich regulativ selbst konstituierende Einheit oder sich in sich über sich hinaus vermittelnde Einheit zu denken. Mit Blick auf die Einheit der Person, die nicht allein organismisch, sondern auch selbstreflexiv sich regulativ konstituierende Einheit ist, muß die Philosophie, verstanden als Versuch einer umfassenden Artikulation des menschlichen Selbst- und Weltverständnisses, eine abschließende Aufgabe lösen; eine Aufgabe, die heute weithin als unerhörte Zumutung empfunden wird, da man vielmehr geneigt ist sie der Psychologie und Hirnforschung oder der Soziologie oder der Ethnologie oder der Biologie und Genforschung zu überantworten: die Philosophie hat die Aufgabe, aus dem Begriff der selbstreflexiv sich regulativ konstituierenden Einheit die Grundformen des menschlichen Selbst- und Weltverständnisses zu erschließen und auf diesem Wege das Forschungsprogramm einzulösen, das die vormalige Schulmetaphysik in die Disziplinen der metaphysica specialis (der rationalen Theologie, Kosmologie und Psychologie) zersplittert hatte. Obwohl ich mit diesem Projekt – das ich erstmals in einer Vorlesung Systematische Anthropologie (Typologie) im WS 2003/04 in Angriff nahm – den kritischen Vorgaben Kants gänzlich zu widersprechen scheine, ziehe ich damit nur die letzte Konsequenz aus der Abwehr eines ‚empirischen Idealismus‘ und bewußtseinsphilosophischer Ansätze, die das Schwerste, das zuletzt zu leisten ist, unvorbereitet in Angriff nehmen. Die Marburger Schule, der ich in genau diesem Punkte verbunden bin, hatte denn auch, von H. Cohens unausgeführter ‚Psychologie‘, über P. Natorps ‚Allgemeine Logik‘, bis zu E. Cassirers ‚Philosophie der symbolischen Formen‘, konsequent das gleiche Ziel verfolgt: sie suchte den systematischen Zusammenhang der (mit Cassirer zu sprechen) Grundformen der Aus-Einander-Setzung von Ich und Welt. Eben dies bleibt zu leisten, liefert die Analyse dieser Formen ohne systematische Vermittlung doch bestenfalls ein farbenprächtiges Panorama physiologischer und ethnographischer und kultur- und sprach- und religionswissenschaftlicher Untersuchungen. Dies ist heute um so mehr zu betonen, als die in der Philosophie der Gegenwart erhobenen und so eindringlich an sie ergehenden Forderungen nach Interdisziplinarität und Interkulturalität nur zu erfüllen sind, wenn es gelingt, die verschiedenen Formen der Aus-Einander-Setzung von Ich und Welt in ihrer Verschiedenheit nicht bloß zu konstatieren, sondern auch zu begreifen.
Schriftenverzeichnis Logik des Erkenntnisprozesses. Deduktion-Induktion-Abduktion, Wien (masch.schr. Phil. Diss.) 1979, 91 S. Vernunft und Erfahrung, Untersuchungen zum Erkenntnisproblem in Philosophie und Wissenschaftstheorie, Wien (masch.schr. Habil.-Schrift) 1986, 243 S. Grundriß der transzendentalen Logik, Cuxhaven (Junghans) 1992, 206 S. Kritische Dialektik und Transzendentalontologie. Der Ausgang des Neukantianismus und die post-neukantianische Systematik, Bonn (Bouvier) 1995, 372 S. Prolegomena zur Wissenschaftstheorie, Würzburg (K&N) 2000, 2. unveränd. Neuauflage 2006, 184 S. AUFSÄTZE: Transformationen der Logik, in: Wiener Jahrbuch für Philosophie XIV/1981, S. 7-22. Urteil und Schluß. Anmerkungen zur Kritik der reinen Vernunft, in: Wiener Jahrbuch für Philosophie XV/1983, S. 213-224. Reflexivität und Begründung. Zur Frage nach den Voraussetzungen rationaler Argumentation, in: Wiener Jahrbuch für Philosophie XVI/1984, S. 27-46. Die transzendentale Geschichte des Ichs. Deduktion und Schematismus der reinen Verstandesbegriffe, in: Wiener Jahrbuch für Philosophie XVIII/1986, S. 95-125. Zeichen und Schluß: Peirce und Hegel, in: Philosophie und Semiotik, Wien 1990, S. 153-165. E-Text Die Dialektik der praktischen Vernunft und ihre Maximen, in: H.-D. Klein, J. Reikerstorfer (Hrsg.), Philosophia perennis. Erich Heintel zum 80. Geburtstag, Teil 1, Fft/M 1993, S. 257-276. Bruno Bauchs Frege-Rezeption, in: E. W. Orth, H. Holzhey (Hrsg.), Neukantianismus. Perspektiven und Probleme, Würzburg 1994, S. 214-232. E-Text Die Heautonomie der Vernunft, in: Th. S. Hoffmann, F. Ungler (Hrsg.), Aufhebung der Transzendentalphilosophie?, Würzburg 1994, S. 25-39. Hönigswalds Kritik der Husserlschen Phänomenologie, in: E. W. Orth, D. Aleksandrowicz (Hrsg.), Studien zur Philosophie Richard Hönigswalds. Studien und Materialien zum Neukantianismus, Bd. 7, Würzburg 1996, S. 147-162. 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Literaturhinweise G. Edel, Rezension: Grundriß der transzendentalen Logik, in: Philosophischer Literaturanzeiger 46, 4 (1993) Peter Michael Lippitz, Letztbegründung. Werner Flachs Erkenntnislehre und die Fundierungsansätze von Hans Wagner und Kurt Walter Zeidler, Würzburg 2005.
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